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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 25.05.2018

1. Allgemeine Grundlagen/ Geltungsbereich

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Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der PSB Planung Statik Bauleitungs GmbH (im Folgenden "PSB GmbH") gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der PSB GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

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2. Umfang des Planungsauftrages/Stellvertretung

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Der Umfang eines konkreten Planungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

 

Die PSB GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die PSB GmbH selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während, sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die PSB GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Planungsleistungen beauftragen, die auch die PSB GmbH anbietet.

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3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/ Vollständigkeitserklärung

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Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses, förderliches Arbeiten erlauben.

 

Der Auftraggeber wird die PSB GmbH auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

 

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der PSB GmbH auch ohne ihre besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Planungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Planungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Planung bekannt werden.

 

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der PSB GmbH von dieser informiert werden.

 

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4. Sicherung der Unabhängigkeit

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Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

 

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der PSB GmbH zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

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5. Berichterstattung/ Berichtspflicht

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Die PSB GmbH verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber, im Rahmen der geplanten Fortschrittskontrollen, Bericht zu erstatten.

 

Die PSB GmbH ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

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6. Schutz des geistigen Eigentums

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Die Urheberrechte an den von der PSB GmbH und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der PSB GmbH. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der PSB GmbH zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Verbreitung des Werkes eine Haftung der PSB GmbH – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

 

Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die PSB GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

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7. Gewährleistung/Haftung/ Schadenersatz

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Alle der PSB GmbH übertragenen Aufgaben werden mit der gebotenen Sachkunde und Sorgfalt durchgeführt. Treten dennoch Mängel auf, die nachweislich von der PSB GmbH zu vertreten sind und fristgerecht geltend gemacht wurden, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel an seiner Leistung zu ergreifen.

 

Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln ist vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend zu machen und erlischt spätestens 3 Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG mit der Polizzen Nummer 808/29/557360387 und der Haftungssumme von EUR 1.000.000,- pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden bzw. EUR 2.000.000,- für Personenschäden verfügt. Die Vertragspartner vereinbaren, dass die Haftung des Auftragnehmers pro Schadensfall mit den angeführten Versicherungssummen pro Projekt und Schadensfall beschränkt sind.

 

Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung für Ersatzvorhaben bestehen nicht. Eine Haftung für indirekte oder direkte Folgeschäden wie z.B. für Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

Die PSB GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der PSB GmbH beigezogene Dritte zurückgehen.

 

Sofern die PSB GmbH das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die PSB GmbH diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

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8. Geheimhaltung

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Die PSB GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

 

Weiters verpflichtet sich die PSB GmbH über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

Die PSB GmbH ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

 

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

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9. Honorar

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Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die PSB GmbH ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der PSB GmbH. Die PSB GmbH ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die PSB GmbH fällig.

 

Die PSB GmbH wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

 

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses (siehe Punkt 11) durch die PSB GmbH so behält die PSB GmbH den Anspruch auf Zahlung eines entgangenen Gewinns von 15 % der Auftragssumme.

 

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die PSB GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

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10. Elektronische Rechnungslegung

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Die PSB GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die PSB GmbH ausdrücklich einverstanden.

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11. Dauer des Vertrages

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Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

 

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

  • wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

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12. Gerichtstand/Anwendbares Recht

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Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

 

Ausschließlicher Gerichtstand beider Teile für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebender Streitigkeiten ist das Landesgericht Sankt Pölten.

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13. Schlussbestimmungen

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Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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